Mittwoch, 20. Juli 2011

gute Nachrichten und AMU vom 22.05.2011

Hallo ihr lieben,

S. hat alles geklärt, wir müssen die jetzige Wohnung nach dem Auszug nicht Streichen.
Wir haben die Wohnung im Januar 2009 mit richtig bunten Wänden übernommen. Im Schlafzimmer sind 2 verschiedene Grüntöne im Wohnzimmer ist die eine Wand zur Hälfte rot-orange und zur anderen Hälfte gelb. Wir hätten nicht eingesehen, dass wir sie jetzt plötzlich weißen müssen und mein Freund hat sich zum Glück durchgesetzt. Wir haben erfahren, dass scheinbar sogar unsere Vormieter die Wohnung schon so bunt übernommen haben o.O

Jetzt kann ich den Freitag nicht mehr erwarten - dann bekommen wir endlich endlich die schlüssel für die neue Wohnung... mein Vati kommt dann und bringt die Leiter und Maler-Utensilien mit und dann fahren wir gleich Farbe kaufen. Am Wochenende legen wir dann los mit dem Streichen. Ich hoffe, dass wir gut voran kommen. Sind knapp 300m² zu Malern, eventuell mehr, wenn du Flur schlimmer aussieht, als wir es in Erinnerung haben.

Interessieren euch solche Infos überhaupt?

Damit dieser Post nicht nur aus Text besteht, habe ich ein älteres AMU rausgekramt, was mir wirklich gut gefällt.


Was sagt ihr?

Eure Caro

2 Kommentare

20. Juli 2011 um 21:12

oooooh tolle farbe <3 <3

21. Juli 2011 um 07:43

hmm... es gibt da so ein Gerichtsurteil... ich versuch das mal in meine Worte zu fassen (das ist echt schwer für mich)... also man muss die Wohnung wohl nicht streichen und renovieren, wenn der Nachmieter die Wohnung so übernimmt... oder die Wohnung so aussieht wie nach der Mietzeit üblich... also ungefähr: wenn man die Wohnung 5 Jahre bezogen hatte, darf sie nur so und so und nicht schlimmer aussehen. ist natürlich alles Auslegungssache aber in den meisten Fällen eh egal. denn was bringt es, wenn der Vormieter alles weiß streicht und der Nachmieter dann alles rot macht ? vergeudetes Geld...
das Amu ist echt schön =)

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